„Die neue Sprache des Antisemitismus ist die Sprache der Menschenrechte“
Peter Monnerjahn 17.07.2012Schnell knickt die Bundesregierung vor allem gegenüber der jüdischen Reaktion ein und will Beschneidungen straffrei möglichen machen.
[…] Das Kind ohrfeigen, weil man an pädagogische Märchen glaubt, ist im Zweifel strafbar. Und zwar weil das Kind Rechte hat, die nur gegen vernünftige Gründe abgewogen werden dürfen. Dem Kind hingegen die Vorhaut abschneiden, weil man daran glaubt, dass der Schöpfer von 100 Milliarden Galaxien mit jeweils 200 Milliarden Sonnen und ihren unzähligen Planeten einen Pakt mit einem auserwählten Stamm einer halbintelligenten Affenspezies auf einem dieser Planeten dadurch besiegelte, dass er sie sich einen Teil ihres Genitals abschneiden ließ – richtig: Das muss „in diesem Land straffrei möglich sein“.
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(Hoffentlich) kein Ende der Debatte
Twister (Bettina Hammer) 25.08.2012Die Auseinandersetzung um das Einzelfallurteil zu Beschneidungen ist wichtig – doch sie sollte auf andere Bereiche mit Bezug zur körperlichen Unversehrtheit Minderjähriger ausgedehnt werden.
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Ein Blick auf die perfekt aussehende Promiwelt zeigt, dass es gerade jene auf viele reizvoll wirken, die nicht ganz dem Ideal entsprechen. Ob Madonnas Zahnlücke, Kate Hudsons Segelohren, Barbara Streisands Nase oder Cindy Crawfords Muttermal – oft ist es gerade die fehlende Perfektion, die auffällt. „Das Außergewöhnliche macht die Menschen schön. Perfekte Gesichter sind einfach nur langweilig!“ wird Keira Knightley zitiert und selbstverständlich heißt das nicht, dass Menschen von klein auf zu diesem Schluss kommen. Doch wie, wenn nicht dadurch, dass sie mit dem Unperfekten konfrontiert werden (bzw. lernen, damit zu leben), soll diese Erkenntnis in ihnen reifen?
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Recht vor Glaube!
Religiöse Praktiken können nicht über der Verfassung stehen, und in der ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit festgeschrieben. Die positivistische Rechtsauffassung des Kölner Gerichts in seinem Beschneidungsurteil zieht eine zwingende Lehre aus der deutschen Geschichte.
von Hannah Wettig
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Die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Grundgesetz) ist verfassungsrechtlich gewichtiger als die Glaubensfreiheit (Art. 4) und das daraus abgeleitete Erziehungsrecht der Eltern zum Glauben. Wäre es umgekehrt, wären jegliche religiös begründete Riten erlaubt, egal ob sie mit dem Grundgesetz übereinstimmen oder nicht.
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» zur ePetition zum Verbot von Beschneidungen
Der Vollständigkeit halber: Es gibt natürlich auch eine ePetition zur Straffreiheit.
[englisch]